Waldameisenheger

 

Alle heimischen Arten hügelbauender Waldameisen (Formica sp.) sind gem. Steiermärkischem Naturschutzgesetz 1976 bzw. Steiermärkischer Artenschutzverordnung geschützt!

 

Es gibt Situationen wie z.B. beim Forststraßenbau, bei Rodungen oder bei unangenehmen Vordringen in Bereiche von Wohnanlagen, in welchen eine Umsiedelung von Waldameisenpopulationen unerlässlich ist.

 

Als zertifizierter Waldameisenheger verfüge ich über die Ausnahmegenehmigung der Steiermärkischen Naturschutzabteilung, Rettungsumsiedelungen von Waldameisen durchzuführen!

 

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© Ing. Martin Schwarzauger